Whitepaper
Mit diesem Whitepaper unterstützen wir Sie, Herausforderungen und Risiken für KRITIS-Unternehmen zu identifizieren und umfassende Maßnahmen einzuleiten.
So erfüllen Sie die IT-Sicherheitsvorgaben an KRITIS-Unternehmen
Sie bieten die Grundversorgung für das Gemeinwesen mit Millionen von Betroffenen im Falle einer Störung. Kritische Infrastrukturen legen aus gutem Grund ein besonderes Augenmerk auf ihre Sicherheitsmaßnahmen und auch die Gesetzgebung sieht dieses vor: durch strenge Bestimmungen und zwingende Audits. Denn ein Angriff kann schnell zum Dominoeffekt führen.
Wir helfen Ihnen, sich dagegen zu wappnen!
Im IT Sicherheitsgesetz (IT-SiG), das 2015 in Kraft trat, wurden besondere Regelungen für versorgungswichtige Unternehmen des Landes getroffen.
Als KRITIS-Unternehmen, also Betreiber kritischer Infrastrukturen, bezeichnet man Unternehmen, deren Betrieb einen wesentlichen Anteil an der (Grund-)Versorgung des Landes (Ziel: Vermeidung von Versorgungsengpässen) hat oder deren Beeinträchtigung die öffentliche Sicherheit gefährden würde.
KRITIS-Unternehmen kommen aus den folgenden Sektoren:
Zudem gelten gewisse Schwellenwerte, ab denen ein Unternehmen der o.g. Sektoren tatsächlich als KRITIS-Unternehmen eingestuft wird; z.B. fallen bei Krankenhäusern alle Einrichtungen, die mindestens 30.000 vollstationäre Fälle pro Jahr dokumentieren, unter die KRITIS-Verordnung.
Nach § 8a des BSI-Gesetzes (BSIG) müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen nachweisen, dass Ihre IT-Sicherheit auf dem "Stand der Technik" ist. Die Wirksamkeit der IT-Maßnahmen ist alle zwei Jahre durch Zertifizierungen oder Audits nachzuweisen.
Das 2021 verabschiedete Sicherheitsgesetz 2.0 beinhaltet noch höhere Bußgelder bei Nicht-Einhaltung der Umsetzung und eine Ausweitung der Sektoren um den Sektor Siedlungsabfallentsorgung. Daneben müssen Unternehmen "im besonderen öffentlichen Interesse" (beispielsweise Rüstungshersteller oder Unternehmen mit besonders großer volkswirtschaftlicher Bedeutung) bestimmte IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt den Branchen einen Sicherheitsstandard für ihren Bereich zu erarbeiten und veröffentlicht hierfür Orientierungshilfen zu den Inhalten und Anforderungen an branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) gemäß §8a BSIG. Daraus hat z.B. der Gesundheitssektor Strategiepapiere für Krankenhäuser entwickelt.
Auch für Nicht-KRITIS Unternehmen gibt es Empfehlungen.
Achtung: Nicht nur KRITIS-Unternehmen sind betroffen, sondern auch deren Zulieferer. Große Auftraggeber erwarten meist bestimmte Sicherheitsvorkehrungen von ihren Zulieferern, um ihrerseits entsprechende Nachweise erbringen zu können.
Der UP KRITIS, eine öffentlich-private Kooperation zwischen Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), deren Verbänden und den zuständigen staatlichen Stellen, hat Best Practise Empfehlungen für Anforderungen an Lieferanten zur Gewährleistung der Informationssicherheit in kritischen Infrastrukturen herausgegeben. Sind Sie Zulieferer – dann sollten Sie diese beachten.
Unser Ziel war es, das Risiko eines Datendiebstahls durch nicht gesicherte USB-Ports an den PCs auf unseren Verkaufsflächen zu verhindern. Dank DriveLock konnten wir dieses Ziel schnell umsetzen.
Wir sind sehr zufrieden mit der Lösung von DriveLock. Diese funktioniert einwandfrei und ist so flexibel, dass sie uns zahlreiche Ausbaumöglichkeiten bietet. Auch für neue Anforderungen an die IT Sicherheit sind wir mit DriveLock sehr gut aufgestellt.
Das Application Control-Modul von DriveLock hat unsere Verwaltung bereits mehr als einmal wirksam vor Ransomware und den damit einhergehenden, schwerwiegenden Konsequenzen geschützt.
Dank DriveLock haben wir unsere Geräte abgesichert und sind damit für die Zukunft gut aufgestellt. Die Einrichtung hat durch die Hilfe von DriveLock reibungslos funktioniert.
Generell wird ein USB-Stick nur dann auf einem Arbeitsplatz im Unternehmen zugelassen, wenn er in DriveLock autorisiert ist und mit DriveLock Encryption 2-Go oder BitLocker, der Verschlüsselungslösung von Microsoft, verschlüsselt ist.
Die DriveLock Lösungen Application Control und Device Control sind nach Common Criteria EAL 3+ zertifiziert.
Mit diesem Whitepaper unterstützen wir Sie, Herausforderungen und Risiken für KRITIS-Unternehmen zu identifizieren und umfassende Maßnahmen einzuleiten.
Sehen Sie sich den DriveLock-Konferenzvortrag an: "Herausforderung Krankenhaus 4.0 – Intelligente Krankenhäuser brauchen IT-Security!".
Die DriveLock-Lösungen Device Control und Application Control sind nach Common Criteria EAL 3+ von der unabhängigen schwedischen CSEC Behörde zertifiziert.