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News, Informationen und Tipps zum Thema IT-Security
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Schutz der Vertraulichkeit und Integrität sensibler personenbezogener Daten

Gesetzlich erforderliche Sicherheitsmaßnahmen für Rechtsanwälte, Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

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Herausforderungen

Wie lässt sich die Digitalisierung der Zusammenarbeit mit Mandanten sicher und gesetzeskonform gestalten?

Inzwischen sind auch Kanzleien ein lohnendes Ziel für Cyberangriffe. Die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung von immer stärker vernetzen Prozessen gefährdet die Informationssicherheit. Akten sollen zukünftig flächendeckend elektronisch verwaltet werden. Das eröffnet Cyberkriminellen neue Wege, die Integrität oder Vertraulichkeit sensibler Daten zu verletzen, Daten zu stehlen oder sogar unbrauchbar zu machen.

Gerade in kleinen und mittelgroßen Kanzleien fehlt ausreichend qualifiziertes Personal, um die Informationssicherheit sicherzustellen. Oft sind die dort arbeitenden Menschen noch nicht genug sensibilisiert, um Angriffe durch Phishing E-Mails oder Ransomware zu erkennen und mit Betriebsmittelns wie Laptop oder externen Datenträgern sicher umzugehen.

 

Branchenspezifische Sicherheitsstandards

Aus der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder der Bundesrechtsanwaltsordnung ergeben sich für Kanzleien Anforderungen, durch technische Maßnahmen die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht sowie die Vertraulichkeit der ihnen anvertrauten Informationen zu gewährleisten. Das gilt gleichermaßen für die Zusammenarbeit und Kommunikation, ob im Büro oder zunehmend auch im Homeoffice.

Dazu gehören Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Thema IT-Sicherheit, die Verwendung von Zugriffsbeschränkungen, die Verschlüsselung von Daten und auch die regelmäßige Beurteilung der Informationssicherheitsrisiken.

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Unsere Lösungen

DSGVO-konformer Schutz von personenbezogenen und sensiblen Informationen und datenverarbeitenden Systemen

  • Sensibilisierung und Mitarbeiterschulung zu IT-Sicherheitsthemen und Kanzleivorgaben oder Prozessen.
  • Sicherstellung der Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit (personenbezogener) Daten bei der Speicherung oder der Weitergabe durch zukunftssichere Verschlüsselung.
  • Restriktive Nutzung von Wechseldatenträgern und externen Geräten.
  • Pro-aktiver Schutz vor Schadsoftware wie Ransomware und Phishing-Angriffen.
  • Beschränkung und Überwachung von Zugriffsrechten oder Dateifreigaben bei der Verwendung von Microsoft 365 (Teams, OneDrive und SharePoint).
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Weiterführende Informationen

DriveLock Aplication Control und DriveLock Device Control schützen Systeme und Geräte zuverlässig vor Schadsoftware.

Blog 

Warum ist die Cybersicherheit für kleine und mittlere Anwaltskanzleien im Rechtswesen von entscheidender Bedeutung? Antworten finden Sie in unserem Blogbeitrag.


Jetzt lesen

Anwenderbericht

Lesen Sie den Villeroy & Boch AG Anwenderbericht "Seit 12 Jahren gut gesichert durch DriveLock".


Anwenderbericht lesen

Whitepaper

Unser neuestes Whitepaper unterstreicht die wachsende Bedeutung der Cybersicherheit im Rechtssektor und weist auf die zunehmende Bedrohung durch Cyberkriminelle hin.


Jettz anfordern

Unser Ziel war es, das Risiko eines Datendiebstahls durch nicht gesicherte USB-Ports an den PCs auf unseren Verkaufsflächen zu verhindern. Dank DriveLock konnten wir dieses Ziel schnell umsetzen.
Torben Boockmann
CTO | Möbel Rieger GmbH & Co. KG
Wir sind sehr zufrieden mit der Lösung von DriveLock. Diese funktioniert einwandfrei und ist so flexibel, dass sie uns zahlreiche Ausbaumöglichkeiten bietet. Auch für neue Anforderungen an die IT Sicherheit sind wir mit DriveLock sehr gut aufgestellt.
Thomas Ochs
CIO | Villeroy & Boch AG
Das Application Control-Modul von DriveLock hat unsere Verwaltung bereits mehr als einmal wirksam vor Ransomware und den damit einhergehenden, schwerwiegenden Konsequenzen geschützt.
Oliver Mummert
Fachbereich IT-Service l Stadt Gütersloh
Dank DriveLock haben wir unsere Geräte abgesichert und sind damit für die Zukunft gut aufgestellt. Die Einrichtung hat durch die Hilfe von DriveLock reibungslos funktioniert.
Oliver Hoffkamp
IT-Administrator | Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn
Generell wird ein USB-Stick nur dann auf einem Arbeitsplatz im Unternehmen zugelassen, wenn er in DriveLock autorisiert ist und mit DriveLock Encryption 2-Go oder BitLocker, der Verschlüsselungslösung von Microsoft, verschlüsselt ist.
Frank Moussé
CISO und DSB des GHT
ISO_27001_colour_en DriveLock erhält von Teletrust das IT Security Siegel - made in Germany Data LeakageLoss Prevention and Data Security_Leader PUR_S_2024_Award_Endpoint_Protection_quer PUR_S_2024_Award_Vulnerability_Management_quer microsoft-gold-partner-845x680-1 Mitglied TeleTrust Mitglied bitkom Mitgliedschaft ACS DsiN Mitglied DriveLock erhält von Teletrust das IT Security Siegel - made in EU DriveLock mit seiner Endpoint Protection Platform gewinnt den InfoSec Award des Cyber Defense Magazine Global-InfoSec-Awards-Winner-for-2024_SM Techconsult: Professional User Rating Security Solutions 2022- DriveLock als Champion in Lösungsbereich Endpoint Protection BDSV Mitglied ECSO Updated logo