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Warum ist die Cybersicherheit für kleine und mittlere Anwaltskanzleien im Rechtswesen von entscheidender Bedeutung? Antworten finden Sie in unserem Blogbeitrag.
Gesetzlich erforderliche Sicherheitsmaßnahmen für Rechtsanwälte, Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Inzwischen sind auch Kanzleien ein lohnendes Ziel für Cyberangriffe. Die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung von immer stärker vernetzen Prozessen gefährdet die Informationssicherheit. Akten sollen zukünftig flächendeckend elektronisch verwaltet werden. Das eröffnet Cyberkriminellen neue Wege, die Integrität oder Vertraulichkeit sensibler Daten zu verletzen, Daten zu stehlen oder sogar unbrauchbar zu machen.
Gerade in kleinen und mittelgroßen Kanzleien fehlt ausreichend qualifiziertes Personal, um die Informationssicherheit sicherzustellen. Oft sind die dort arbeitenden Menschen noch nicht genug sensibilisiert, um Angriffe durch Phishing E-Mails oder Ransomware zu erkennen und mit Betriebsmittelns wie Laptop oder externen Datenträgern sicher umzugehen.
Aus der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder der Bundesrechtsanwaltsordnung ergeben sich für Kanzleien Anforderungen, durch technische Maßnahmen die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht sowie die Vertraulichkeit der ihnen anvertrauten Informationen zu gewährleisten. Das gilt gleichermaßen für die Zusammenarbeit und Kommunikation, ob im Büro oder zunehmend auch im Homeoffice.
Dazu gehören Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Thema IT-Sicherheit, die Verwendung von Zugriffsbeschränkungen, die Verschlüsselung von Daten und auch die regelmäßige Beurteilung der Informationssicherheitsrisiken.
DriveLock Aplication Control und DriveLock Device Control schützen Systeme und Geräte zuverlässig vor Schadsoftware.
Warum ist die Cybersicherheit für kleine und mittlere Anwaltskanzleien im Rechtswesen von entscheidender Bedeutung? Antworten finden Sie in unserem Blogbeitrag.
Lesen Sie den Villeroy & Boch AG Anwenderbericht "Seit 12 Jahren gut gesichert durch DriveLock".
Unser neuestes Whitepaper unterstreicht die wachsende Bedeutung der Cybersicherheit im Rechtssektor und weist auf die zunehmende Bedrohung durch Cyberkriminelle hin.
Unser Ziel war es, das Risiko eines Datendiebstahls durch nicht gesicherte USB-Ports an den PCs auf unseren Verkaufsflächen zu verhindern. Dank DriveLock konnten wir dieses Ziel schnell umsetzen.
Wir sind sehr zufrieden mit der Lösung von DriveLock. Diese funktioniert einwandfrei und ist so flexibel, dass sie uns zahlreiche Ausbaumöglichkeiten bietet. Auch für neue Anforderungen an die IT Sicherheit sind wir mit DriveLock sehr gut aufgestellt.
Das Application Control-Modul von DriveLock hat unsere Verwaltung bereits mehr als einmal wirksam vor Ransomware und den damit einhergehenden, schwerwiegenden Konsequenzen geschützt.
Dank DriveLock haben wir unsere Geräte abgesichert und sind damit für die Zukunft gut aufgestellt. Die Einrichtung hat durch die Hilfe von DriveLock reibungslos funktioniert.
Generell wird ein USB-Stick nur dann auf einem Arbeitsplatz im Unternehmen zugelassen, wenn er in DriveLock autorisiert ist und mit DriveLock Encryption 2-Go oder BitLocker, der Verschlüsselungslösung von Microsoft, verschlüsselt ist.